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Regeste

Art. 48, 84 al. 2 OJ.
Un jugement d'irrecevabilité pour cause de litispendance, qui met fin ŕ la procédure, constitue une décision finale.
Irrecevabilité du recours de droit public pour cette raison.

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Referenzen

Artikel: Art. 48, 84 al. 2 OJ