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Regeste

Verfahren für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis.
Art. 343 Abs. 4 OR, nach dem der Richter den Sachverhalt von Amtes wegen feststellt und die Beweise nach freiem Ermessen würdigt, ist nur auf Streitigkeiten anwendbar, deren Streitwert fünftausend Franken nicht übersteigt.

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Referenzen

Artikel: Art. 343 Abs. 4 OR