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Regeste

Anfechtung indexgebundener Mietzinse.
1. Art. 48 Abs. 1 OG. Wann ist ein Entscheid, mit dem wegen Nichtanwendbarkeit des BMM auf eine Klage nicht eingetreten wird, ein Endentscheid im Sinne dieser Bestimmung (E. 1a)?
2. VMM. Intertemporales Recht (E. 2).
3. Art. 9 BMM. Sinn des Vorbehaltes von Satz 2. Indexgebundene Mietzinse können umfassend angefochten werden (E. 3).
4. Verhältnis des Anfechtungsprozesses zu einem andern zwischen den Parteien hängigen Verfahren, in dem der Vermieter gestützt auf Art. 261 Abs. 2 OR die sofortige Auflösung des Mietvertrages verlangt (E. 4).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 48 Abs. 1 OG, Art. 9 BMM, Art. 261 Abs. 2 OR