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Regesto

Art. 82 cpv. 2 OAVS.
Il termine piů lungo stabilito dal diritto penale č quello della prescrizione ordinaria dell'art. 70 CP e non quello della prescrizione assoluta dell'art. 72 cfr. 2 cpv. 2 CP.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 82 cpv. 2 OAVS, art. 70 CP