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Regeste

Art. 855 Abs. 1 ZGB und Art. 116 Abs. 1 OR.
Trotz Novation gehen die dem Schuldner aus dem Grundgeschäft zustehenden Einreden nicht vollständig unter. Beruht die alte Verpflichtung auf einem Werkvertrag, kann der Besteller als Schuldner dem Unternehmer als Gläubiger gemäss Art. 872 ZGB insbesondere die Einreden aus Werkmängelgewährleistung entgegenhalten.

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Referenzen

Artikel: Art. 855 Abs. 1 ZGB, Art. 116 Abs. 1 OR, Art. 872 ZGB