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Regesto

Art. 2 lett. b LTM: Non č esentato dal pagamento della tassa militare il milite divenuto inabile al servizio in seguito ad un infortunio occorsogli allorchč rientrava a casa, dopo il licenciamento, per una via che non era la piu corta.

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Referenzen

Artikel: Art. 2 lett. b LTM