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Regeste

1. Art. 18 und 21 StGB.
Der eventualvorsätzliche Versuch ist im schweizerischen Recht strafbar.
2. Art. 68 Ziff. 1 StGB.
Zwischen Freiheitsberaubung/Entführung nach Art. 182/183 StGB und Frauenhandel (Art. 202 StGB) kann Idealkonkurrenz bestehen.

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Referenzen

Artikel: Art. 18 und 21 StGB, Art. 68 Ziff. 1 StGB, Art. 202 StGB