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Regeste

Art. 1 Abs. 1 UWG. Nachahmung durch ein Treu und Glauben widersprechendes Vorgehen.
Besondere Umstände, die eine Nachahmung widerrechtlich werden lassen, obwohl diese vor den besonderen Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes standhält.

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Referenzen

Artikel: Art. 1 Abs. 1 UWG