Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 151 Abs. 1 ZGB.
Zusprechung einer herabgesetzten Entschädigung an die Ehefrau, deren Verhalten für die Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses zwar kausal war, aber angesichts der gesamten Umstände und des überwiegenden Verschuldens des Ehemannes noch als leichtes Verschulden im Sinne der neuesten Rechtsprechung beurteilt werden kann.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 151 Abs. 1 ZGB