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Regeste

Güterrechtliche Auseinandersetzung bei Ehescheidung (Art. 154 ZGB).
Unter welchen Voraussetzungen sind bei der Berechnung des Vorschlags die Gewinne auf Liegenschaften und der Mehrwert von Anteilen einer Immobiliengenossenschaft zu berücksichtigen, die der Ehemann in die Ehe eingebracht hat?

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 154 ZGB