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Regeste

Art. 21 IVG und 14 IVV.
Die Invalidenversicherung kann keine Beiträge an die Kosten erhöhten Kleiderverschleisses gewähren, den die Verwendung von Hilfsmitteln verursacht hat.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 21 IVG