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Regeste

Rechtsstillstand wegen Militärdienstes (Art. 57 SchKG).
Die Ausfällung des Urteils im Forderungsprozess nach Art. 79 SchKG ist trotz der darin eingeschlossenen definitiven Rechtsöffnung keine Betreibungshandlung.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 57 SchKG, Art. 79 SchKG