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Regeste

Persönliche Freiheit; Bindung der die Untersuchungshaft und Freiheitsstrafe vollziehenden Organe an einen Erlass der Exekutive, der die wichtigsten Freiheitsbeschränkungen regelt.
1. Tragweite:
- der persönlichen Freiheit;
- der Europäischen Menschenrechtskonvention;
- der Mindestgrundsätze für die Behandlung der Gefangenen;
- des Grundsatzes der Bindung der Strafvollzugsbehörden an das von der Exekutive erlassene Reglement, im Rahmen der Überprüfung einer Gefängnisverordnung (E. 3).
2. Prüfung einiger Bestimmungen des angefochtenen Reglements:
- Pflicht die Gefangenen über die Haftbedingungen zu informieren (E. 4);
- Zeitungen, Briefverkehr; Gegenstände, die die Gefangenen in ihren Zellen bewahren dürfen (E. 5);
- Abhebungen vom Konto Untersuchungs- und Strafgefangener; Entschädigung für im Gefängnis geleistete Arbeit; Verdienstanteil des Strafgefangenen (E. 6);
- geistige und medizinische Betreuung (E. 7);
- Recht auf Spaziergänge (E. 8);
- Recht auf Besuch (E. 9);
- Bestrafung von Disziplinarverstössen; Beschwerde- und Rekursrecht (E. 10).