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Regeste

Art. 41 Ziff. 3 Abs. 2 StGB.
1. Ist die Annahme eines besonders leichten Falles ausgeschlossen, wenn die während der Probezeit begangene Tat mit Gefängnis geahndet wird? (Erw. 2 a).
2. Ist ein besonders leichter Fall i.S. von Art. 251 Ziff. 3 StGB stets auch ein solcher i.S. von Art. 41 Ziff. 3 Abs. 2 StGB? (Erw. 2 b).
3. Liegt ein besonders leichter Fall i.S. von Art. 41 Ziff. 3 Abs. 2 StGB immer dann vor, wenn der Vollzug der durch die neue Tat verwirkten Strafe bedingt aufgeschoben wird? (Erw. 2 c).

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Referenzen

Artikel: Art. 41 Ziff. 3 Abs. 2 StGB, Art. 251 Ziff. 3 StGB