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Regeste

Art. 1 Lotteriegesetz und Art. 43 Ziff. 2 Lotterieverordnung.
1. Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Lotterie (Erw. 2 a und b).
2. Ein erheblicher Unsicherheitsfaktor ist schon dann gegeben, wenn der Zufall nur eine wesentliche (nicht ausschliessliche) Rolle spielt; für die Ermittlung der nichtzufälligen Elemente ist auf die Merkfähigkeit und Aufmerksamkeit des durchschnittlichen Teilnehmers abzustellen (Erw. 3).
Art. 20 StGB: Voraussetzung für Rechtsirrtum (Erw. 4 a).

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Referenzen

Artikel: Art. 20 StGB