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Regeste

Ehescheidung, güterrechtliche Auseinandersetzung.
Hat die Ehefrau Anspruch auf Ersatz des Wertes nicht mehr vorhandener Inhaberpapiere, die sie dem Ehemann nicht zur Verwaltung übergeben, sondern selber verwaltet hatte? (Art. 201 Abs. 3 ZGB).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 201 Abs. 3 ZGB