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Regeste

Art. 12 BV, 178 KV-GE; Verbot der Annahme eines von einem ausländischen Staat verliehenen Ordens durch ein Mitglied des Grossen Rates.
1. Der Bund hat dem Art. 178 KV-GE insofern die Genehmigung verweigert, als dieser nicht mit Art. 12 BV übereinstimmt (E. 2a).
2. Art. 12 BV verbietet auch Orden humanitärer und kultureller Art (E. 3).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 12 BV, Art. 178 KV-GE