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Regeste

Werkvertrag; mangelhafte Erstellung des Werks während der Ausführung (Art. 366 Abs. 2 OR).
Das Recht auf Ersatzvornahme schliesst weitere Rechtsbehelfe nicht aus. Sind die Voraussetzungen für die Anwendung von Art. 366 Abs. 2 OR erfüllt, stehen dem Besteller auch die Wahlrechte gemäss Art. 107 Abs. 2 OR zu. Wie im vorliegenden Fall kann er daher auch auf die versprochene Leistung verzichten und Schadenersatz verlangen.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 366 Abs. 2 OR, Art. 107 Abs. 2 OR

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