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Regeste

Art. 8 AHVG, Art. 19 und 21 AHVV.
Einkommen aus nebenberuflich ausgeübter selbständiger Erwerbstätigkeit eines im Hauptberuf Unselbständigerwerbenden.
Die Verwaltungsweisung, wonach der Beitrag in Anwendung des niedrigsten Ansatzes der sinkenden Skala zu erheben sei, ist gesetz- und verordnungswidrig.
Vielmehr ist der Mindestbeitrag gemäss Art. 8 Abs. 2 AHVG in Verbindung mit Art. 21 AHVV zu erheben.

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Referenzen

Artikel: Art. 19 und 21 AHVV, Art. 8 AHVG, Art. 8 Abs. 2 AHVG