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Regeste

Art. 46 Abs. 2 BV; Art. 6 lit. c des Konkordats über die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe.
1. Rechtsöffnung für eine ausserkantonale Steuerforderung; Zulässigkeit der Einrede der Doppelbesteuerung (E. 1 u. 2).
2. Steuerdomizil eines in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Steuerpflichtigen (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 46 Abs. 2 BV