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Regeste

Verfahren; Begriff der "Rekurskommission" im Sinne von Art. 105 Abs. 2 OG.
Die von einem Regierungsrat präsidierte Rekurskommission für Grunderwerb durch Personen im Ausland des Kantons Zürich kann nicht als "Rekurskommission" im Sinne von Art. 105 Abs. 2 OG betrachtet werden.

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Referenzen

Artikel: Art. 105 Abs. 2 OG