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Regeste

Art. 41 und 84 OR; in ausländischer Währung lautende Geldschulden; ausservertragliche Verpflichtungen.
Art. 84 OR ist auch auf Forderungen aus unerlaubter Handlung anwendbar und folglich auch in einem Schadenersatzprozess (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 41 und 84 OR