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Regeste

Von einem Dritten in den Büroräumlichkeiten einer Treuhandgesellschaft im Beisein eines Angestellten derselben vorgeschlagene Geldanlage. Haftung der Treuhandgesellschaft.
Subsidiarität der Vertrauenshaftung (E. 3).
Pflichten der Treuhandgesellschaft, welche eine mit einer Bank zu vergleichende Rolle übernimmt (E. 4.1).
Auslegung des zwischen der Treuhandgesellschaft und dem Anleger geschlossenen Auftrags (E. 4.2).