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Regeste

Art. 42 Abs. 2 AVIG, Art. 65 Abs. 1 AVIV: Schlechtwetterentschädigung.
Der Ausschluss der Geometer und ihrer Gehilfen von der Liste der Erwerbszweige mit Anspruch auf die Schlechtwetterentschädigung ist weder gesetz- noch verfassungswidrig.

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Referenzen

Artikel: Art. 42 Abs. 2 AVIG, Art. 65 Abs. 1 AVIV