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Regeste

Auslieferungsgesetz und Auslieferungsvertrag mit den Vereinigten Staaten von Amerika
Der Verfolgte kann bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens Einsprachen nach Art. 23 AuslG erheben, die vom Bundesgericht zu beurteilen sind (E. 1).
Art. I des Auslieferungsvertrages: Wann gilt ein Verbrechen oder Vergehen als auf dem Gebiet der USA begangen? (E. 5).
Verhältnis zwischen dem Auslieferungsvertrag und dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen (E. 7).

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Referenzen

Artikel: Art. 23 AuslG