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Regeste

Führerausweisentzug; Art. 16 Abs. 2 SVG.
Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von mehr als 30 km/h hat, auch bei guten Verkehrsverhältnissen, den Entzug des Führerausweises zur Folge. Es handelt sich dabei um eine sogenannte virtuelle Gefahr (E. 1).
Findet eine derartige Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer bewohnten Umgebung statt, ist sie geeignet, andere im Sinne von Art. 16 Abs. 2 SVG zu belästigen, ohne dass im einzelnen untersucht werden muss, welche Personen belästigt wurden (E. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 16 Abs. 2 SVG