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Regeste

Nichtigkeitsbeschwerde, Art. 68 Abs. 1 lit. a OG.
Art. 29 Abs. 5 des Fabrikgesetzes bezieht sich nur auf die eigentlichen Verfahrenskosten und wird daher durch die Zusprechung einer Parteientschädigung an die Gegenpartei aufgrund des kantonalen Prozessrechts nicht verletzt.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 68 Abs. 1 lit. a OG