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Regeste

Bestimmung des Streitwerts (Art. 36 Abs. 3 OG).
Soweit ein Schadenszins akzessorisch zu einer streitigen Kapitalforderung und nicht als eigenständige Forderung geltend gemacht wird, ist er bei der Ermittlung des Streitwerts nicht mitzuzählen.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 36 Abs. 3 OG

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