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Regeste

Materielle Enteignung (Art. 5 Abs. 2 RPG); Nichteinzonung eines Grundstücks.
Die Zuweisung einer Wohnzone zu einer Spezialzone "Familiengärten" bzw. Grünzone mit überlagerter Aussichtszone stellt im vorliegenden Fall eine Nichteinzonung dar; die frühere Zonenordnung von 1949/1955 entsprach nicht den Anforderungen an einen Nutzungsplan gemäss dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz (E. 3; Bestätigung der Rechtsprechung).

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Referenzen

Artikel: Art. 5 Abs. 2 RPG