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Regeste

Berechnung der Rente (Art. 78 Abs. 1 und Art. 79 Abs. 1 KUVG).
Es ist nicht möglich, die während eines Jahres vor dem Unfall vom Lohnbetrag des Versicherten abgezogene AHV-Rente in den massgebenden Jahresverdienst einzubeziehen (Lösung de lege lata).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 78 Abs. 1 und Art. 79 Abs. 1 KUVG