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Regeste

Art. 19 Ziff. 1 BetMG.
1. Ist nach dieser Bestimmung strafbar, wer durch unwahre Angaben einen Arzt veranlasst, ihm Betäubungsmittel einzuspritzen? (Erw. 2 lit. d).
2. Der unbefugte Verkehr mit Betäubungsmitteln im Sinne dieser Bestimmung ist auch dann strafbar, wenn er unmittelbar dem (nicht mit Strafe bedrohten) Verbrauch durch einen Süchtigen dient (Erw. 3).

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Artikel: Art. 19 Ziff. 1 BetMG