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Regeste

Verantwortlichkeitsgesetz; Verfügung eines Zollbeamten.
1. Verfügungen der Zollorgane über die eigene Zuständigkeit sind nicht an die Formvorschriften von Art. 34 und 35 VwG gebunden; Art. 12 VG findet auf solche Verfügungen jedenfalls dann keine Anwendung, wenn sie sofort vollzogen werden (Erw. 2).
2. Rechtmässigkeit der Weisung eines Zollbeamten des Flugplatzes Samedan, ein in Samedan zwischengelandetes, mit Handelswaren beladenes Flugzeug zur Zollkontrolle nach Zürich-Kloten zurückzufliegen (Erw. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 12 VG