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Regeste

Art. 100 Abs. 1 lit. b Ziff. 3 OG, Art. 17 Abs. 2 ANAG; Anspruch auf Niederlassungsbewilligung von Ehefrau und Kind.
Kein Anspruch auf Niederlassungsbewilligung für die Ehefrau gemäss Art. 17 Abs. 2 Satz 2 ANAG, die nicht fünf Jahre in ehelicher Gemeinschaft mit dem niedergelassenen Ehemann zusammen wohnte (E. 2c). Über den Anspruch des Kindes auf Einbezug in die Niederlassungsbewilligung des Vaters gemäss Art. 17 Abs. 2 Satz 3 ANAG ist in einem förmlichen Bewilligungsverfahren zu entscheiden; solange nicht feststeht, ob der Vater die Niederlassungsbewilligung weiterhin behält (hängiges Ausweisungsverfahren), muss die Behörde nicht über den Einbezug entscheiden, und das Kind hat endgültig keinen Bewilligungsanspruch, wenn der Vater rechtskräftig ausgewiesen worden ist (E. 2d).

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 17 Abs. 2 ANAG, Art. 17 Abs. 2 Satz 2 ANAG, Art. 17 Abs. 2 Satz 3 ANAG