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Regeste

Art. 52 Abs. 3 und 4 AHVG; Art. 60 und 135 ff. OR; Unterbrechung der Verjährung des Schadenersatzanspruchs.
Der Schadenersatzanspruch nach Art. 52 Abs. 1 AHVG kann auch während des Einspracheverfahrens oder verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens verjähren (E. 4.2.2).

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Referenzen

Artikel: Art. 52 Abs. 3 und 4 AHVG, Art. 60 und 135 ff. OR, Art. 52 Abs. 1 AHVG