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Regeste

1. Die einem wegen Vernachlässigung der Unterstützungspflichten Verurteilten erteilte richterliche Weisung, die künftigen Alimente pünktlich zu bezahlen, verstösst nicht gegen Bundesrecht (E. 2a).
2. In der Weisung zur Bezahlung der verfallenen Alimente sind Höhe und Fälligkeit der einzelnen Raten möglichst genau festzusetzen. Die Weisung muss unter Berücksichtigung der gesamten Umstände im Zeitpunkt ihres Erlasses als erfüllbar und zumutbar erscheinen (E. 2b).

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