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Regeste

Gerichtsstand der Ehescheidungs- und der Ehetrennungsklage. Art. 144 ZGB.
Wohnsitz des Ehemannes, der seinen Wohnsitz im Ausland aufgegeben und keinen neuen in der Schweiz, wo er sich aufhält, begründet hat (Erw. 2).
1. Tatsächliche Aufgabe des frühern Wohnsitzes im Ausland.
2. Begriff des Aufenthaltes. Wahl zwischen mehreren möglichen Orten.
In welchem Verhältnis steht Art. 24 Abs. 2 ZGB zu Art. 7 g Abs. 1 NAG? (Erw. 3).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 144 ZGB, Art. 24 Abs. 2 ZGB, Art. 7 g Abs. 1 NAG