Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

1. Art. 268 Ziff. 2 BStP. Letztinstanzlicher Einstellungsbeschluss (Erw. 1).
2. Art. 270 Abs. 1 BStP; Art. 47 Abs. 2 URG. Befugnis des in seinem Urheberrecht Verletzten zum Strafantrag. Verzicht auf das Urheberrecht (hier: an einer Banknote)? (Erw. 2, 3).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 268 Ziff. 2 BStP, Art. 270 Abs. 1 BStP, Art. 47 Abs. 2 URG