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Regeste

Medizinische Massnahmen bei angeborener Zuckerkrankheit.
Art. 2 Ziff. 451 GgV, der den Begriff der angeborenen Zuckerkrankheit (diabetes mellitus) einengt, ist gesetzeskonform (Erw. 2).
GgV vom 20. Oktober 1971: Übergangsrecht.
Die Verwaltungsverfügungen, die gemäss den inzwischen aufgehobenen GgV-Bestimmungen erlassen worden sind, gewähren keine "wohlerworbenen Rechte" (Erw. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 2 Ziff. 451 GgV