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Regeste

Gemeindeautonomie
Voraussetzungen für die Anerkennung eines geschützten kommunalen Autonomiebereiches bei der Anwendung kantonalen Rechtes. Die kantonale Vorschrift muss der rechtsanwendenden Behörde nicht nur ein bestimmtes Mass an Entscheidungsfreiheit belassen, sondern ausserdem eine Frage betreffen, die ihrer Natur nach Gegenstand kommunaler Selbstbestimmung bilden kann. Bei der Anwendung kantonaler Vorschriften, welche die hoheitlichen Befugnisse der einzelnen Gemeinden gegeneinander abgrenzen oder die Regelung interkommunaler Interessenkonflikte bezwecken, kann eine Gemeindebehörde keine Autonomie beanspruchen.