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Regeste

Art. 45 Abs. 3 OR. Versorgerschaden infolge Todes der Ehefrau und Mutter.
Hat der Ehemann nach dem Tod der Ehefrau schon aus eigenen Bedürfnissen Anspruch auf vollen Ersatz des durch die Anstellung einer Haushälterin bedingten Mehraufwandes, so können die Ersatzansprüche der Kinder nicht getrennt erhoben werden (Erw. 2).
Berechnung des Mehraufwandes (Erw. 3a). Abzug wegen Aussicht auf Wiederverheiratung (Erw. 3b).

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Artikel: Art. 45 Abs. 3 OR

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