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Regeste

Bäuerliches Erbrecht (Art. 621bis ZGB).
Verhältnis zwischen der Nutzniessung am ganzen Nachlass gemäss Art. 473 ZGB, die der Erblasser seiner hinterbliebenen Ehefrau, welche zur Selbstbewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes weder geeignet noch willens ist, testamentarisch zugewiesen hat, und dem Anspruch eines seiner Kinder auf ungeteilte Zuweisung des zum Nachlass gehörenden landwirtschaftlichen Heimwesens zum Ertragswert.

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Referenzen

Artikel: Art. 621bis ZGB, Art. 473 ZGB