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Regeste

Art. 6 und 9 IVG: Versicherungsklausel.
Zur Gewährung von Eingliederungsmassnahmen an einen in der Schweiz wohnhaften Minderjährigen, der das Schweizer Bürgerrecht nach dem Eintritt der Invalidität erworben hat und vor seiner Einbürgerung weder die Erfordernisse des Art. 6 Abs. 2 noch jene des Art. 9 Abs. 3 IVG erfüllte.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 6 und 9 IVG, Art. 9 Abs. 3 IVG