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Regeste

Art. 33ter, 39 Abs. 2 und Abs. 3 AHVG, Art. 55ter AHVV, Art. 34quater Abs. 2 BV: Betrag des Zuschlages beim Rentenaufschub.
Art. 55ter Abs. 3 AHVV, wonach der Betrag des Zuschlages bei der aufgeschobenen Rente der Preis- und Einkommensentwicklung nicht angepasst wird, ist gesetzes- und verfassungskonform.

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Referenzen

Artikel: Art. 55ter AHVV, Art. 34quater Abs. 2 BV, Art. 55ter Abs. 3 AHVV