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Regeste

Art. 206 Abs. 1 und 3 ZGB; Erwerb von Vermögensgegenständen durch ein unverzinsliches Darlehen des Ehegatten.
Ist der Erwerb von Vermögensgegenständen eines Ehegatten durch ein vom andern Ehegatten gewährtes zinsloses Darlehen finanziert worden und besteht im Zeitpunkt der Auseinandersetzung ein Mehrwert, so hat der Ehegatte, der eine Ausnahme von der in Art. 206 Abs. 1 ZGB vorgesehenen gesetzlichen Mehrwertbeteiligung geltend zu machen beabsichtigt, zu beweisen, dass die Ehegatten eine derartige Ausnahme in der nach Art. 206 Abs. 3 ZGB vorgeschriebenen schriftlichen Form vereinbart haben (E. 3).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 206 Abs. 1 und 3 ZGB, Art. 206 Abs. 1 ZGB, Art. 206 Abs. 3 ZGB