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Regeste

Art. 17 Abs. 3 und Art. 36 BV, Art. 10 EMRK, Art. 27bis StGB; Quellenschutz.
Schutz journalistischer Quellen im Strafprozess (E. 2).
Das Interesse an der Aufklärung des hier in Frage stehenden Tötungsdelikts weist nicht das ausserordentliche Gewicht auf, das erlaubte, den Journalisten zur Offenlegung seiner Informationsquellen zu verpflichten (E. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 17 Abs. 3 und Art. 36 BV, Art. 10 EMRK, Art. 27bis StGB