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Regeste

Art. 4 Abs. 1, Art. 9 Abs. 2 lit. e AHVG; Art. 18 Abs. 3 AHVV (gültig bis 31. Dezember 1996); Art. 66 Abs. 1 BVG: Berechnung des beitragspflichtigen Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit.
Gesetzmässigkeit einer Weisung des Bundesamtes für Sozialversicherung, wonach Selbstständigerwerbende ohne Arbeitnehmer vom massgebenden beitragspflichtigen Einkommen höchstens die Hälfte der laufenden Beiträge an die Vorsorgeeinrichtung, der sie auf freiwilliger Basis angeschlossen sind, abzuziehen berechtigt sind. (Erw. 6)

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Referenzen

Artikel: Art. 4 Abs. 1, Art. 9 Abs. 2 lit. e AHVG, Art. 18 Abs. 3 AHVV, Art. 66 Abs. 1 BVG