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Regeste

Art. 23 Abs. 1 IVG und Art. 21 Abs. 3 IVV: Bemessung der Taggelder.
Wird die Taggeldleistung an einen Versicherten gekürzt, weil er während der Eingliederung teilweise erwerbsfähig wird, so erstreckt sich die Kürzung auch auf die Betriebszulage.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 23 Abs. 1 IVG, Art. 21 Abs. 3 IVV