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Regeste

Art. 63 StGB; Strafzumessung.
Bemessung der Strafe für sexuelle Handlungen mit Kindern. Fall, in dem eine Gefängnisstrafe von fünf Monaten gegenüber einem in mittlerem Grade vermindert zurechnungsfähigen Täter als unhaltbar milde erachtet worden ist (E. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 63 StGB