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Regeste

Alleinvertretungsvertrag; Auflösung durch einseitige Erklärung.
Anwendung der einschlägigen Vorschriften über den Agenturvertrag (Art. 418 q und r).
Rücktritt gemäss Art. 107 Abs. 2 und Art. 109 OR oder fristlose Kündigung aus wichtigen Gründen im Sinne von Art. 418 r und Art. 352 OR? Zwingender Charakter der Vorschriften über die fristlose Kündigung.
Bedeutung von Vertragsbestimmungen, wonach bestimmte Tatbestände nur eine Kündigung auf Termin, nicht die fristlose Kündigung rechtfertigen.
Fall, dass der Lieferant dem Alleinvertreterkeine Zusicherungen hinsichtlich weiterer Lieferungen zu geben vermag.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 107 Abs. 2 und Art. 109 OR, Art. 352 OR