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Regeste

Art. 31 BV; Verbot von Geldspielautomaten; abstrakte Normenkontrolle.
1. Ein vollständiges Verbot von Geldspielautomaten verstösst nicht gegen Art. 31 BV; Bestätigung der Rechtsprechung (E. 5 und 6).
2. Verfassungsmässigkeit der Übergangsfrist von drei Monaten zur Entfernung der bereits aufgestellten Geldspielautomaten (E. 7).
3. Die Vorschrift, dass Jugendlichen unter 18 Jahren der Zutritt zu Spielsalons untersagt ist, verstösst nicht gegen die Verfassung (E. 8a).

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Referenzen

Artikel: Art. 31 BV